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1.
Geltung und
Änderungen der vorliegenden Bedingungen (AGB)
1.1 Für sämtliche von
Deutsche Telefon–Gesellschaft S.L. (künftig DTG genannt)
erbrachten Telekommunikationsdienstleistungen gelten die
nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
1.2
Abweichende AGB des Mitglieds gelten nicht; sie finden auch
dann keine Anwendung, wenn DTG nicht ausdrücklich
widerspricht oder das Mitglied erklärt, nur zu seinen
Bedingungen abschließen zu wollen.
1.3 DTG
veröffentlicht die AGB im Internet unter
www.rufanundspar.com
sowie in unseren Geschäftsräumen. Änderungen der AGB, der
Produkt- bzw. Leistungsbeschreibung und der Preisliste
werden ebenfalls in dieser Weise veröffentlicht.
1.4 DTG
wird das Mitglied über Änderungen der AGB, Produkt- und
Leistungsbeschreibungen sowie der Preislisten entsprechend
den gesetzlichen Anforderungen unterrichten. Die Änderung
gilt als genehmigt, wenn das Mitglied ihr nicht binnen eines
Monats schriftlich widerspricht. DTG wird den Mitgliedern
bei Bekanntgabe der Änderungen auf diese Folge hinweisen.
2.
Vertragsbeginn, Leistungsvorbehalt
2.1 Das
Vertragsverhältnis zwischen DTG und dem Mitglied kommt mit
mündlicher oder schriftlicher Beauftragung durch das
Mitglied und der Annahme durch DTG, die entweder schriftlich
oder durch Freischaltung des Anschlusses erfolgen kann,
zustande. Sofern die Auftragserteilung durch das Mitglied
schriftlich erfolgt, wird das Mitglied das jeweils geltende
von DTG erstellte Auftragsformular verwenden. Die
Inanspruchnahme der Dienstleistung von DTG setzt voraus,
dass das Mitglied volljährig ist oder das Einverständnis des
Erziehungsberechtigten vorliegt.
2.2 DTG
behält sich vor,
a) die Annahme des
Mitgliederantrags abzulehnen; dies gilt insbesondere, wenn das
Mitglied sein Einverständnis mit der von DTG durchzuführenden
Bonitätsprüfung nicht erteilt, die Auskunft negativ ausfällt oder
das Mitglied mit den Verpflichtungen aus anderen bestehenden oder
früheren Vertragsverhältnissen mit DTG als auch Partnerunternehmen
im Rückstand ist,
b) das
Erbringen von Telekommunikationsdienstleistungen von einer
durch das Mitglied zu leistenden, angemessenen
Sicherheitsleistung mindestens in Höhe eines erwarteten bzw.
ermittelten monatlichen Telekommunikationsumsatzes abhängig
zu machen,
c) das
Erbringen von Telekommunikationsdienstleistungen nach
vorheriger Ankündigung von der Zahlung eines monatlichen
Entgelts abhängig zu machen, das kostenorientiert ermittelt
wird.
3.
Vertragsdauer, Kündigung
3.1 Das
Vertragsverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit. Darüber
hinaus können Vereinbarungen über bestimmte
Mindestvertragslaufzeiten getroffen werden. Diese bedürfen
der Schriftform.
3.2 Das
Vertragsverhältnis kann von beiden Parteien ordentlich mit
einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende gekündigt werden,
sofern nicht eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart wurde.
3.3 Das
Recht der Parteien zur fristlosen Kündigung bleibt
unberührt. DTG ist insbesondere zu einer fristlosen
Kündigung des Vertragsverhältnisses berechtigt, wenn
a) das
Mitglied Dienstleistungen von DTG missbräuchlich in Anspruch
nimmt, bei der Nutzung gegen Strafvorschriften verstößt oder
wenn ein entsprechender dringender Tatverdacht besteht,
b) gegen
das Mitglied ein Verfahren zur Abgabe der eidesstattlichen
Versicherung eingeleitet, über sein Vermögen ein
Insolvenzverfahren eröffnet wird, ein solches droht oder in
den Vermögensverhältnissen des Mitglieds eine sonstige
wesentliche Verschlechterung eintritt, die befürchten lässt,
dass dieser seinen Verpflichtungen zeitweise oder dauerhaft
nicht nachkommen wird,
c) das
Mitglied wiederholt seine vertraglichen Pflichten verletzt,
insbesondere für zwei aufeinander folgende
Abrechnungszeiträume mit der Zahlung des von DTG in Rechnung
gestellten Betrages bzw. eines nicht unerheblichen Teiles
davon in Verzug gerät,
d) das
Mitglied wesentlichen Vertragspflichten nicht nachkommt,
insbesondere das ordnungsgemäß ausgefüllte Auftragsformular
nicht binnen 4 Wochen nach Freischaltung an DTG zurückreicht
oder einen erfolgten Wohnsitzwechsel im Sinne der Ziff. 6.4
dieser AGB nicht anzeigt,
e) das
Mitglied nach Abschluss des Dienstleistungsvertrages sein
Einverständnis mit der von DTG durchzuführenden
Bonitätsprüfung nicht erteilt oder die Auskunft negativ
ausfällt.
3.4 Die
Kündigung bedarf der Schriftform.
4.
Sperrung des Mitgliederanschlusses
4.1 DTG
ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Anschluss zu
sperren, wenn
a) das
Mitglied mit Zahlungsverpflichtungen in Verzug ist, eine
geleistete Sicherheit verbraucht ist und das Mitglied unter
Hinweis auf die Möglichkeit des Mitglieds, Rechtsschutz vor
den Gerichten zu suchen, auf die Sperre hingewiesen wurde
oder
b) das
Entgeltaufkommen des Mitglieds in sehr hohem Maße ansteigt
und/oder der Verdacht besteht, dass der Anschluss des
Mitglieds missbräuchlich genutzt wird, oder
c) die
sonstigen Voraussetzungen einer Anschluss-Sperre vorliegen,
insbesondere wenn das Mitglied Veranlassung zu einer
fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses gegeben hat.
4.2 DTG kann Entsperrungen von Anschlüssen ausschließlich an
Wochentagen von montags bis freitags in der Zeit von 9:00
Uhr bis 16:00 Uhr vornehmen. Die Wiedereinschaltgebühr für
PREPAGO Mitglieder beträgt 6 Euro, zzgl. 16% IVA und ist mit
den rückständigen Gebühren zu leisten.
5.
Telekommunikationsdienstleistungen von DTG
5.1 Der
Umfang der von DTG zu erbringenden
Telekommunikationsdienstleistungen ergibt sich aus der DTG
Leistung bzw. Produktbeschreibung und den weiteren Angaben
in dem Auftragsformular. Die DTG Leistung- bzw.
Produktbeschreibung wird im Internet veröffentlicht und ist
in den Geschäftsräumen von DTG zur Einsicht ausgelegt.
5.2 Die
Verpflichtung von DTG, die vereinbarten
Telekommunikationsdienstleistungen zu erbringen, wird durch
die Verfügbarkeit etwaiger Vorleistungen Dritter beschränkt.
Vorleistung in dem genannten Sinne ist insbesondere die
Bereitstellung von Übertragungswegen (Netzverfügbarkeit) der
an der jeweiligen Verbindung beteiligten Netzbetreiber. DTG
behält sich das Recht zur zeitweiligen Beschränkung der
Telekommunikationsdienstleistungen bei Kapazitätsengpässen
in den Betreibernetzen sowie bei Störungen wegen technischer
Änderungen an den Anlagen der Betreiber vor. DTG wird die
Netzbetreiber jedoch anhalten, Störungen im Rahmen der
technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich zu
beseitigen. Schadensersatzansprüche des Mitglieds sind
ausgeschlossen, es sei denn, DTG fällt grobe Fahrlässigkeit
oder Vorsatz zur Last. Im Übrigen gelten die Bestimmungen in
Ziffer 11) dieser allgemeinen Bedingungen.
5.3
Sofern DTG Leistungen aufgrund höherer Gewalt nicht
erbringen kann, wird DTG für die Dauer der Unterbrechung
oder Beschränkung von der Leistungsverpflichtung frei. Als
höhere Gewalt in dem vorstehenden Sinne gilt auch die
Leistungsverhinderung infolge von Krieg, inneren Unruhen,
Streik und Aussperrung.
5.4
Etwaige vereinbarte Bereitstellungstermine und
Verfügbarkeitszeiten gelten ausschließlich unter dem
Vorbehalt, dass das Mitglied seinen
Mitwirkungsverpflichtungen rechtzeitig und umfänglich
nachkommt.
6.
Pflichten des Mitglieds
6.0 Das
Mitglied versichert, nicht vor der von der DTG versendeten
Aktivierungsmeldung, genannt "Welcome", mit den
Spar-Vorwahlen 1052 und 1051 zu telefonieren.
6.1 Das
Mitglied versichert, dass er im Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses mit DTG volljährig ist oder das
Einverständnis des Erziehungsberechtigten vorliegt.
6.2 Das
Mitglied wird die von DTG erbrachten
Telekommunikationsdienstleistungen nur nach Maßgabe des
geltenden Rechts, insbesondere des
Telekommunikationsgesetzes sowie der
telekommunikationsrechtlichen Verordnungen, nutzen. Er wird
ausschließlich fernmelde- und telekommunikationsrechtlich
zugelassene Endeinrichtungen betreiben.
6.3 Das
Mitglied ist verpflichtet, im Bereich seiner Wohnung bzw.
seines Unternehmens alle Voraussetzungen und Vorkehrungen zu
schaffen, die nach vorheriger Mitteilung durch DTG für die
Durchführung des Vertrages erforderlich sind. Insbesondere
wird das Mitglied Mitarbeitern von DTG sowie sonstiger
Unternehmen, die durch DTG beauftragt werden und bei der
Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen mitwirken,
Personen die für die Durchführung dieses Vertrages
erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung
stellen sowie von DTG installierte Anlagen nur nach Maßgabe
der von DTG übermittelten Betriebshinweise nutzen.
6.4 Im
Zeitpunkt der Installation von Routern (entfällt bei Ruf und
Spar-Vorwahl) wird das Mitglied dafür Sorge tragen, dass bei
gemieteten Telekommunikationsendanlagen der zuständige
Servicetechniker des Wartungsunternehmens der Anlage vor Ort
ist, damit gegebenenfalls auftretende Störungen
schnellstmöglich beseitigt werden können. Sollte der
Servicetechniker nicht zu dem vereinbarten Zeitpunkt
verfügbar sein und das Mitglied gleichwohl eine Installation
des Routers wünschen, so haftet DTG nicht für etwaige
Schäden, die durch einen nicht rechtzeitigen Zugriff des
Servicetechnikers auf die Telekommunikationsendanlage
entstehen. Die von DTG mit der Installation der Router
beauftragten Unternehmen sind nicht befugt, Tätigkeiten an
der Telekommunikationsendanlage des Mitglieds vorzunehmen.
6.5 Das
Mitglied wird DTG jede Änderung seines Namens, seines
Wohnsitzes, seiner Rechnungsanschrift, seiner Rufnummer,
seiner Kontoverbindung oder sonstiger Angaben, die
Gegenstand der Anmeldung bei DTG bzw. der von DTG versandten
Rechnung sind, mitteilen. Gleiches gilt für
Geschäftsmitglieder im Zusammenhang mit der Änderung der
Firma, der Rechtsform, des Geschäftssitzes, der
Rechnungsanschrift, der Rufnummer, der Kontoverbindung oder
sonstiger für die Vertragsbeziehung relevanter Angaben.
7.
Rechnungsstellung, Zahlungsbedingungen
7.1 Das Mitglied erhält von DTG für die erbrachten
Leistungen eine Rechnung wobei er sich für die
unentgeltliche monatliche Rechnungszustellung per E-Mail
oder für den Rechnungsversand per Post gegen eine Gebühr von
0,99 Euro, zzgl. 16 % IVA entscheidet. Bei einer
Rechnungszustellung per Post behält sich die DTG das Recht
vor, die Rechnungen bei geringfügigem Gebührenaufkommen
zwei- oder dreimonatlich zu stellen.
7.2 Das Mitglied ist zur Zahlung der Rechnungsbeträge
verpflichtet, die sich aus den von DTG veröffentlichten
Preislisten in der jeweils gültigen Fassung ergeben. Gespräche zu Mobil-Telefonen werden mit einer zusätzlichen Rufaufbaugebühr in Rechnung gestellt. Die
Mehrwertsteuer wird durch DTG in der zum Zeitpunkt der
Rechnungsstellung jeweils gültigen Höhe in Ansatz gebracht.
7.3 Die von DTG in Rechnung gestellten Beträge werden mit
Zugang der Rechnung, bei Lastschrift mit Vorlage des
Lastschriftauftrag fällig und zahlbar.
7.4 Im Falle einer Rückbuchung des Rechnungsbetrages von der
Bank des Mitglieds aufgrund fehlender Deckung des Kontos
wird eine Verzugs-Gebühr von 6 Euro, zzgl. 16% IVA fällig.
7.5 Im
Falle des Verzuges sind ab Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe
von 6% p.a. über dem veröffentlichten Basiszinssatz der
Europäischen Zentralbank sowie Mahngebühren und
Inkassogebühren zu verlangen. Die Geltendmachung eines
darüber hinausgehenden Schadens bleibt DTG vorbehalten. Dem
Mitglied bleibt es vorbehalten, eine geringere Höhe des
Verzugszinsschadens nachzuweisen.
7.6
Etwaige Einwendungen des Mitglieds gegen die Rechnungen von
DTG sind innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Rechnung
schriftlich gegenüber DTG zu erheben. Sofern das Mitglied
eine rechtzeitige Einwendung unterlässt, gilt dies als
Genehmigung des Rechnungsbetrags. Dem Mitglied obliegt der
Nachweis für das mangelnde Verschulden.
Sofern
DTG aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder ausdrücklicher
Weisung des Mitglieds Verbindungsdaten im Zeitpunkt der
Erhebung der Einwendung gelöscht hat, trifft DTG keine
Nachweispflicht für die Richtigkeit der Entgeltrechnung.
7.7
Etwaige Rückerstattungsansprüche des Mitglieds wegen
überzahlter Rechnungsbeträge, Doppelzahlungen u. ä. werden
dem Rechnungskonto des Mitglieds gutgeschrieben und mit der
nächsten fälligen Forderung verrechnet.
7.8
Sofern das Mitglied ein Lastschrifteinzugsverfahren gewählt
hat und Rückbelastungen einer Lastschrift erfolgen, wird das
Mitglied der DTG die daraus entstehenden Kosten erstatten.
8.
Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
8.1 Das
Mitglied ist nicht berechtigt, mit eigenen Ansprüchen gegen
Forderungen von DTG aufgrund erbrachter
Telekommunikationsdienstleistungen aufzurechnen, es sei
denn, die Gegenansprüche sind unbestritten oder
rechtskräftig festgestellt.
8.2
Ebenfalls steht dem Mitglied die Geltendmachung eines
Zurückbehaltungsrechtes oder eines
Leistungsverweigerungsrechtes nur wegen unbestrittener oder
rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche zu.
9.
Einbeziehung Dritter in die Vertragsbeziehung
9.1 Die
gewerbsmäßige Zurverfügungstellung des Anschlusses an Dritte
ist dem Mitglied nur gestattet, wenn DTG vorher schriftlich
zugestimmt hat oder zwischen dem Dritten und DTG ein
gesonderter Nutzungsvertrag abgeschlossen worden ist.
9.2 Das
Mitglied ist auch zur Zahlung solcher Rechnungsbeträge
verpflichtet, die durch befugte oder unbefugte Nutzung des
Mitgliederanschlusses durch Dritte entstehen.
9.3
Sofern das Mitglied einen Dritten zum Rechnungsempfang
ermächtigt, ist dieser durch das Mitglied ermächtigt,
gegenüber DTG Willenserklärungen bezüglich der Rechnung
abzugeben und entsprechende Erklärungen von DTG
entgegenzunehmen.
9.4 Der
Anschluss als auch die Nutzung ist nicht übertragbar.
10.
Kreditlimit
10.1 DTG
ist berechtigt, für das Mitglied eine maximale offene
Entgelthöhe für Dienstleistungen (Kreditlimit) vorzugeben.
DTG wird dem Mitglied auf dessen schriftliche Anfrage
jederzeit Auskunft über die Höhe des vorgegebenen
Kreditlimits erteilen.
10.2 DTG
ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, ohne Ankündigung
die weitere Erbringung von
Telekommunikationsdienstleistungen auszusetzen, solange und
soweit das geschuldete Entgelt das Kreditlimit übersteigt.
10.3 Die
Verpflichtung des Mitglieds zum fristgemäßen Ausgleich der
in Rechnung gestellten Beträge gemäß Ziffer 7 dieser
Vereinbarung bleibt durch diese Regelung unberührt.
11.
Haftung
11.1 DTG
haftet bei etwaigen Schäden nur für den Fall, dass eine
vertrags- wesentliche Pflicht schuldhaft in einer den
Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt wird oder der
Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen
ist. Dies gilt für sämtliche Schäden, gleich aus welchem
Rechtsgrund, einschließlich aus unerlaubter Handlung sowie
für Verschulden bei Vertragsschluss. Die
Haftungsbeschränkung gilt sowohl für DTG selbst, als auch
für ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
11.2 Im
Falle der schuldhaften Verletzung einer vertragswesentlichen
Pflicht ist die Haftung von DTG, deren gesetzlichen
Vertretern und Erfüllungsgehilfen auf solche Schäden
begrenzt, die typischerweise entstehen und die für DTG im
Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise
voraussehbar waren, sofern die Verletzung der
vertragswesentlichen Pflicht nicht grob fahrlässig oder
vorsätzlich erfolgte. Ferner ist die Haftung von DTG auf
einen Betrag von maximal 5.000,- Euro begrenzt.
11.3 Die
Haftung für Vermögensschäden ist gemäß je Nutzer beschränkt,
sofern diese nicht vorsätzlich verursacht werden.
11.4
Sämtliche nicht ausdrücklich zugestandenen Rechte des
Mitglieds (wie Rücktritt, Kündigung, Minderung) sowie auf
Ersatz von Schäden, gleich welchen Rechtsgrundes (wie
Unmöglichkeit, Verzug, unerlaubte Handlung, positive
Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss,
Gewährleistung), sind ausgeschlossen. Die Haftung von DTG
nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes oder
andere zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben ebenfalls
unberührt.
12.
Datenschutz
12.1 DTG
wird personenbezogene Daten des Mitglieds nur erheben,
verarbeiten oder nutzen, sofern das Datenschutzgesetz, das
Telekommunikationsgesetz sowie die Verordnung über den
Datenschutz für Unternehmen, die
Telekommunikationsdienstleistungen erbringen, dies erlauben
oder das Mitglied in eine Erhebung, Verarbeitung oder
Nutzung eingewilligt hat. DTG ist berechtigt,
personenbezogene Daten nach Maßgabe der
datenschutzrechtlichen Bestimmungen an verbundene
Partnerunternehmen oder zum Forderungseinzug (Inkasso)
weiterzuleiten, sofern berechtigte Interessen des Mitglieds
dem nicht entgegenstehen. Sämtliche Arten personenbezogenen Daten, die von DTG gespeichert werden, sind von der „Agencia Española de Protección de Datos” unter der Registrierungs-Nummer 2080701447 registriert und genehmigt.
12.2 DTG
wird Verbindungsdaten nach Maßgabe der jeweils gültigen
Bestimmungen der Datenschutzverordnung für
Telekommunikationsdienstunternehmen, derzeit für die Dauer
von 6 Monaten nach Versand der Rechnung, speichern. Sofern
Daten verkürzt gespeichert werden oder auf Verlangen des
Mitglieds unverzüglich gelöscht werden, ist DTG insoweit von
der Pflicht zur Vorlage dieser Daten zum Beweis der
Richtigkeit der Entgeltrechnung frei.
12.3 Das
Mitglied willigt ein, dass seine Rechnungen auch im
europäischen Ausland erstellt und von dort aus versandt
werden können. DTG wird für den Fall das mit der Erstellung
und dem Versand der Rechnungen beauftragte Unternehmen
vertraglich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen
Bestimmungen verpflichten.
12.4 DTG
wahrt das Fernmeldegeheimnis nach Maßgabe der gesetzlichen
Bestimmungen.
13.
Bonitätsprüfung
13.1 DTG
ist berechtigt, bei Geschäftsmitgliedern Daten über die
Beantragung, Aufnahme und Beendigung dieses Vertrages an
Wirtschaftsauskunfteien und
Kreditversicherungsgesellschaften zu übermitteln und bei den
vorgenannten Unternehmen Auskünfte über das Mitglied
einzuholen. DTG wird dem Mitglied auf Anfrage die
Anschriften der Auskunfteien sowie
Kreditversicherungsgesellschaften mitteilen.
13.2 DTG
wird bei Privatmitgliedern nach Maßgabe der gesetzlichen
Bestimmungen bzw. vorbehaltlich einer gesonderter
Einwilligung des Mitglieds Bonitätsauskünfte über
Drittunternehmen einholen, sowie Negativdaten aufgrund nicht
vertragsgemäßen Verhaltens (z.B. Kündigung wegen
Zahlungsverzuges, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen) melden.
14.
Schlussbestimmungen
14.1 DTG
ist befugt, zur Erfüllung der übernommenen Verpflichtungen
nach diesem Vertrag Drittunternehmen zu beauftragen.
Hierdurch kommt kein Vertragsverhältnis zwischen dem
Mitglied und dem Drittunternehmen zustande. Das Mitglied ist
zur Übertragung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag
auf Dritte nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von
DTG berechtigt.
14.2
Änderungen und Ergänzungen der Vereinbarung zwischen DTG und
dem Mitglied bedürfen stets der Schriftform. Dies gilt auch
für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis selbst.
14.3
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im
Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zwischen DTG und dem
Mitglied ist Sitz der Gesellschaft, sofern das Mitglied
Kaufmann ist. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn das
Mitglied keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat,
nach Vertragsschluss seinen Sitz oder Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder
seinen Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum
Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. DTG kann ihre
Ansprüche darüber hinaus auch bei den Gerichten des
allgemeinen Gerichtsstandes des Mitglieds geltend machen.
14.4 Für sämtliche
Rechtsbeziehungen zwischen DTG und dem Mitglied gilt
ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer
Parteien maßgebliche spanische Recht.
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